Allgemeine GEschäftsbedingungen
KV Technik
Inhaber: Kim Volkmann
Bachstelzenweg 12a
15738 Zeuthen
Telefon: 0172 1566166
E-Mail: kvtechnik@gmail.com
Stand: Juni 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen KV Technik, Inhaber Kim Volkmann (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden.
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Privatkunden.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsgegenstand
- KV Technik liefert und montiert maßgefertigte Insektenschutzprodukte für Fenster, Türen, Lichtschächte und sonstige Öffnungen.
- Die Produkte werden individuell nach den Anforderungen und Maßen des Kunden gefertigt.
- Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Leistung sind das Angebot sowie die Auftragsbestätigung.
- 3 Angebote und Vertragsabschluss
- Angebote von KV Technik sind freibleibend und unverbindlich.
- Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum.
- Der Vertrag kommt durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung, durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
- Die Auftragsbestätigung ist auch ohne Unterschrift des Kunden verbindlich, sofern der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KV Technik.
- 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
- Zahlungen können erfolgen per:
- Barzahlung
- Banküberweisung
- PayPal
- PayPal-Ratenzahlung (vorbehaltlich Genehmigung durch PayPal)
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- KV Technik ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
- 5 Liefer- und Montagezeiten
- Die reguläre Liefer- und Montagezeit beträgt etwa 2 bis 8 Wochen nach Auftragserteilung und vollständigem Aufmaß.
- Saisonbedingt, insbesondere während der Hauptsaison, können sich die Lieferzeiten verlängern.
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Krankheit, Streiks oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferfrist angemessen.
- 6 Stornierung durch den Kunden
- Da es sich überwiegend um individuell angefertigte Produkte handelt, entsteht KV Technik bereits unmittelbar nach Auftragserteilung ein erheblicher Planungs- und Bearbeitungsaufwand.
- Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Erteilung der Auftragsbestätigung kann KV Technik folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen verlangen:
- bis 3 Tage nach Auftragsbestätigung: 10 % des Netto-Auftragswertes
- ab Produktionsfreigabe: 30 % des Netto-Auftragswertes
- nach Materialbestellung: 50 % des Netto-Auftragswertes
- nach Fertigungsbeginn: 75 % des Netto-Auftragswertes
- nach Fertigstellung oder bei bereits ausgelöster Montageplanung: 100 % des Netto-Auftragswertes
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KV Technik ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von KV Technik.
- 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montagebereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
- Werden Maße durch den Kunden selbst angegeben, haftet dieser für deren Richtigkeit.
- Zusätzliche Arbeiten, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, können gesondert berechnet werden.
- 9 Abnahme
- Nach Fertigstellung der Montage erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Erfolgt keine Beanstandung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
- 10 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- KV Technik ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder normale Abnutzung.
- 11 Widerrufsrecht und Maßanfertigungen
- Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über Waren, die individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Die von KV Technik angebotenen Insektenschutzsysteme werden regelmäßig als Maßanfertigungen hergestellt und fallen daher grundsätzlich unter diese gesetzliche Ausnahme.
- 12 Haftung
- KV Technik haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KV Technik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- 13 Internetseite
- Die auf der Internetseite dargestellten Produkte, Bilder, Farben, Ausführungen und Anwendungsbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
- Abbildungen, technische Darstellungen und Produktbeispiele können von den tatsächlich gelieferten Produkten geringfügig abweichen.
- Aus den Darstellungen auf der Internetseite ergeben sich keine verbindlichen Beschaffenheits- oder Leistungszusagen.
- 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- 15 Streitbeilegung
KV Technik ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.